Mitglied werden

Wir freuen uns, wenn Sie in der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Lage Mitglied werden wollen und sind gespannt, Sie kennenzulernen. Gern verbinden wir den Antrag auf Wechsel zur lutherischen Gemeinde Lage oder auf Wieder-Eintritt in die Kirche mit einem persönlichen Gespräch mit Pfarrer Krause.

Wo geschieht der Eintritt?

Sollten Sie in der Vergangenheit schon einmal Mitglied gewesen sein, nehmen Sie bitte direkt mit Pfarrer Krause Kontakt auf. Er wird mit Ihnen ein Eintrittsgespräch führen und ein Aufnahmeformular ausfüllen. 

Was bewirkt der Eintritt oder der Wechsel zur lutherischen Gemeinde Lage?

Sie sind dann Mitglied mit allen Rechten und Pflichten. Sie können z.B. Taufpate werden oder im Kirchenvorstand mitarbeiten. Sie beteiligen sich über die Kirchensteuer (9% der Lohn- oder Einkommenssteuer) an den Kosten und helfen, dass wir als Kirchengemeinde unsere vielfältigen Aufgaben wahrnehmen können. Dazu zählen die Seelsorge, die Gottesdienste, die Begleitung von Menschen in Krisenzeiten, Unterstützung Bedürftiger, Angebote für Jugend, Bildung und Musik. Wer kein steuerpflichtiges Einkommen hat oder gering verdient, zahlt keine Kirchensteuer.

Muss ich noch mal getauft werden?

Sollten Sie noch nie einer christlichen Kirche angehört haben, ist die Taufe der Schritt zur Mitgliedschaft. Bei Erwachsenen gehen der Taufe ein Taufgespräch und ein Taufunterricht voraus. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Pfarrer Krause. Da die Taufe einmalig ist und ihre Bedeutung auch durch einen möglichen Austritt nicht verliert, erfolgt bei einem Wiedereintritt keine erneute Taufe. Bei einem Wechsel von einer anderen Gemeinde zur lutherischen Gemeinde Lage gibt es auch keine erneute Taufe.

Was habe ich von der Mitgliedschaft?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen